Kirchtag GmbHBahnhofstraße 1105204 StraßwalchenMobil: +43 664 2792542 Tel.: +43 6215 8582 Fax: +43 6215 8582 51mail: office@kirchtag-gmbh.at
Hausordnung Kirchtag GmbH - Büro
Mit der Hausordnung werden Regeln festgelegt, um die Nutzung der Büros, der Infrastruktur, sowie der gesamten Liegenschaft der Kirchtag GmbH zu definieren.
Mit der Hausordnung soll ein geordnetes und friedliches Nebeneinander gewährleistet werden.
Die Hausordnung stellt einen integrierten Bestandteil der Mietverträge dar, und gilt für
alle Personen, die sich im Gebäude bzw. auf dem Areal aufhalten. Kunden, Mitarbeiter und Lieferanten sind im Bedarfsfall auf die Hausordnung hinzuweisen, jeder Mieter übernimmt die Verantwortung für diesen Personenkreis während des Aufenthalts am Areal der Kirchtag GmbH. Die Vermieterin behält sich die Änderung und Ergänzung dieser Hausordnung vor.
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kirchtag GmbH.
1. Zutritt zum Bürogebäude
Die Mieter dürfen die angemieteten Büros täglich von 6.00 bis 22.00 Uhr nutzen.
Die Haustüren öffnen und versperren sich automatisch und können außerhalb der gewöhnlichen Öffnungszeiten (Mo-Do 7.00-19.00 Uhr und Fr 7.00-13.00 Uhr) nur mittels Zugangsschlüssel geöffnet werden. Ein Offenhalten/Einkeilen der Haustüren ist untersagt.
2. Parken
Das Parken ist am gesamten Areal nur während des Aufenthaltes im Bürogebäude gestattet. Fahrzeuge dürfen die Zufahrts- u. Fluchtwege nicht versperren.
Befolgen Sie die Halte- und Parkverbote (Beschilderung) vor den Eingangstüren, dies gilt auch für Ihre Kunden und Mitarbeiter.
3. Sicherheit
Das Bürogebäude ist alarmgesichert. Die Haustüren sind stets geschlossen zu halten. Jeder Mieter ist verpflichtet, alle Türen, die er selbst geöffnet hat, umgehend wieder zu schließen. Dies gilt auch, wenn sich noch andere Mieter im Objekt befinden.
4. Brandschutz
Gefahrenvermeidung:
Tätigkeiten, bei denen es zur Entstehung von offenen Flammen oder Funken kommen könnte, sind zu unterlassen.
Das Einbringen von brand- oder explosionsgefährlichen Gegenständen (z. B. Gasflaschen, Benzinkanister, beschädigte Akkus, usw.) ist untersagt.
Fluchtwege:
Bitte informieren Sie sich beim Betreten des Bürogebäudes über die vorhandenen Fluchtwege, um im Ernstfall schneller reagieren zu können.
Die Flure und das Treppenhaus sind Fluchtwege, diese sind jederzeit freizuhalten. Lassen Sie niemals Gegenstände in diesem Bereich stehen!
Das Zustellen und auch das Einkeilen von Türen ist strengstens verboten.
Im Brandfall:
Sollte im Gebäude ein Brand ausbrechen, dann verlassen Sie umgehend das Gebäude und verständigen Sie die Feuerwehr und auch die Vermieterin.
Gehen Sie anschließend zum Sammelplatz am Freigelände nahe der Lagerhalle 5 laut Lageplan (gekennzeichnet mit grünem Treffpunkt-Schild), sodass festgestellt werden kann, ob alle Mieter und Mitarbeiter das Gebäude verlassen haben.
5. Rauchen
Auf den Allgemeinflächen des gesamten Gebäudes herrscht striktes Rauchverbot.
Jeder Mitarbeiter/Kunde hat Anspruch auf eine rauchfreie Umgebung.
Sollten Sie in Ihrem eigenen Büro rauchen wollen, so ist unbedingt sicherzustellen, dass kein Rauch oder Geruch in die allgemeinen Teile des Gebäudes gelangen. Sie sind somit verpflichtet, Ihre Bürotür ständig geschlossen zu halten (kein offen stehen lassen Richtung Flur, auch nicht kurzzeitig).
6. Nutzung der Bürofläche
Die angemietete Bürofläche darf ausschließlich zur vorgesehenen Verwendung genutzt werden, eine Nutzung zu Wohnwecke ist untersagt. Der Mieter haftet für das ordnungsgemäße Schließen der Türen und Fenster bei Unwetter, bei Nacht, und bei seiner Abwesenheit. Für die Reinigung des angemieteten Büros und die Entsorgung des Mülls hat der Mieter auf eigene Kosten zu sorgen. Immissionen wie Lärm, Geruch, etc. sind zu vermeiden, nehmen Sie Rücksicht auf andere Personen im Haus.
7. Reinhaltung von Allgemeinflächen, WC-Anlagen, Büroküchen
Jeder Mieter und dessen Mitarbeiter sind dazu angehalten, die Allgemeinflächen sauber zu halten. Sollte eine Verschmutzung passieren, so ist diese umgehend selbst zu beseitigen.
Die WC-Anlagen sind nach der Benutzung sauber zu hinterlassen (WC-Bürsten vorhanden!).
Die Büroküche ist ebenso stets sauber und aufgeräumt zu hinterlassen.
8. Entsorgung
Das Zurücklassen von Möbel, Abfall, oder anderen Gegenständen, ist strikt verboten.
Zurückgelassene oder vergessene Gegenstände werden von unserem Team ausnahmslos und ohne Ersatzanspruch weggeworfen. Kann der Verursacher der zurückgelassenen Gegenstände festgestellt werden, so werden die Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
9. Beschädigungen
Beschädigungen jeglicher Art sind der Vermieterin unverzüglich zu melden, entweder per E-Mail oder telefonisch.
Hausordnung Kirchtag GmbH Büro 01, Stand 1. September 2026, Änderungen vorbehalten
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